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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Germany
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von Lines & Dots GmbH
(Version 1.0 gültig ab 1. März 2020)

  1. Allgemeines
    Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen («Bedingungen») gelten für alle Aufträge an
    Lines & Dots GmbH betreffend die Lieferung von Produkten («Produkten») oder die Erbringung von
    Leistungen («Leistungen»), unter Ausschluss aller anderen Bedingungen. Allgemeine
    Geschäftsbedingungen, sonstige Bedingungen und Fristen des Kunden sind nicht anwendbar, sofern
    sie von Lines & Dots GmbH nicht im Einzelfall schriftlich akzeptiert worden sind.
    Anfragen von Lines & Dots GmbH, auch wenn sie als Angebote bezeichnet sein sollten, sind
    unverbindlich und verstehen sich als Einladung zur Offertstellung.
    Ein Vertrag («Vertrag») kommt erst dann gültig zustande, wenn Lines & Dots GmbH den Auftrag des
    Kunden entweder schriftlich oder durch die Erfüllung des Vertrages, je nachdem was früher erfolgt,
    annimmt. Aufträge dürfen ausschliesslich aufgrund schriftlicher Genehmigung von Lines & Dots
    GmbH GmbH annulliert werden. Wenn der Kunde eine kurzfristige Lieferung/Leistung wünscht und
    Lines & Dots GmbH sich damit einverstanden erklärt, dann akzeptiert der Kunde, dass die Rechnung,
    zusammen mit den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, die Vertragsgrundlage bildet.
    Die Preisinformationen und technischen Angaben in den Lines & Dots GmbH -Preislisten und
    Broschüren sind unverbindlich.

  1. Preise und Einfuhrbeschränkungen
    Der Preis (Preis) der Waren ist in unserem zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung gültigen Angebot oder
    einem anderen Preis, den wir schriftlich vereinbaren, angegeben.
    Sie haben keinen Anspruch auf Preisnachlässe. Sämtliche Preisnachlässe liegen in dem Ermessen
    von Lines & Dots GmbH.
    Vorbehältlich anderslautender schriftlicher Abrede hat der Kunde auf eigene Gefahr und Kosten
    Einfuhrlizenzen und andere behördliche Genehmigungen für den Produktvertrieb zu erwerben.

  2. Zahlungsbedingungen
    Vorbehältlich anderslautender schriftlicher Abrede muss die Zahlung wie folgt erfolgen:

    3.1 Anzahlung über 50% des Totalbetrages zzgl. MwSt.bei Auftragsbestätigung, welche sofort fällig
    wird und am gleichen Tag zu zahlen ist.(„Zahlungsfrist“)

    3.2 Restzahlung der ausstehenden Beträge zzgl. MwSt. vor Auslieferung oder Abholung der
    Ware. („Zahlungsfrist“). Die Ware kann nach voriger Absprache vom Kunden vor Auslieferung
    zur Qualitätskontrolle inspiziert werden. Es werden keine Waren freigegeben, bevor die
    vollständige Rechnung nicht beglichenwurde.
    Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug in der Fakturawährung auf das in der Rechnung angegebene
    Konto erfolgen. Die Verrechnung durch den Kunden mit Forderungen gegen Lines & Dots GmbH ist in
    jedem Fall ausgeschlossen.
    Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne Weiteres in Verzug. Der von diesem Zeitpunkt an
    geschuldeten Verzugszins liegt bei 5% pro Jahr. Der Kunde hat Lines & Dots GmbH für sämtliche
    nachweisbaren Kosten, die Lines & Dots GmbH oder dem Lines & Dots GmbH -Vertreter bei der
    Eintreibung unbeglichener Rechnungsbeträge entstanden sind, zu entschädigen.

  3. Zahlungsunfähigkeit und Vertragsbruch des Kunden
    Unbeschadet aller anderen Rechte und Rechtsmittel, die Lines & Dots GmbH besitzt, darf Lines &
    Dots GmbH (a) die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von Leistungen ohne
    Haftungsübernahme einstellen, (b) vom Kunden Schadensersatz verlangen und (c) die Zahlung aller
    Zahlungssausstände beschleunigen bzw. einklagen, wenn der Kunde (i) eine freiwillige Vereinbarung
    mit seinen Gläubigern schliesst oder einer administrativen Anordnung unterworfen ist, Konkurs oder
    Liquidation anmeldet, zur Abwicklung gezwungen wird, (ii) seine Betriebstätigkeiten einstellt oder
    einzustellen droht, (iii) seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und diesen Zustand
    nicht innerhalb einer von Lines & Dots GmbH gesetzten Frist behebt oder (iv) ein Konkursverwalter
    oder ein Zwangsverwalter für das Vermögen des Kunden bezeichnet wird.
  4. Lieferung
    Lines & Dots GmbH bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen um fristgemässe
    Produktlieferung bzw. Leistungserbringung. Die Fristen sind jedoch unverbindlich. Lines & Dots GmbH
    benachrichtigt den Kunden unverzüglich über jede Verzögerung.
    Einmal getätigte Bestellungen sind vom Kunden auch dann anzunehmen, wenn deren Lieferung mit
    Verzögerung erfolgt. Dem Kunden steht bei Verzögerung kein Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten
    und/oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
    Vorbehältlich anderslautender schriftlicher Abrede sind Teillieferungen oder Teilsendungen gestattet.
    Jede Teillieferung oder Teilsendung gilt als ein getrennter Vertrag.
    Mengenabweichungen bis zu höchstens 3% der zu liefernden Gesamtmenge – nicht der gelieferten
    Teilmengen – sind zulässig.
    Wenn der Kunde die Produktlieferung nicht annimmt, darf Lines & Dots GmbH insbesondere, aber
    nicht ausschliesslich (i) die Produkte einlagern und dem Kunden die Lagerungskosten in Rechnung
    stellen oder (ii) nach Benachrichtigung des Kunden die Produkte zum höchsten erzielbaren Preis
    weiterverkaufen und dem Kunden die Differenz zwischen dem Vertragspreis und dem Preis, zu dem
    das Produkt weiterverkauft wurde, zuzüglich der Lagerungs- und Verkaufskosten berechnen.

  5. Übergang von Nutzen und Gefahr und Eigentumsvorbehalt
    Nutzen und Gefahr gehen gemäss den Bestimmungen des jeweiligen Vertrages und den im Vertrag
    angegebenen jeweils geltenden Incoterms auf den Kunden über.
    Ungeachtet der Lieferung und dem Übergang von Nutzen und Gefahr bleibt Lines & Dots GmbH
    Eigentümerin der Produkte, bis Lines & Dots GmbH den vollen Preis der Produkte sowie alle anderen
    Beträge im Zusammenhang mit dem Vertrag, der mit dem Kunden geschlossen wurde, empfangen
    hat („Eigentumsvorbehalt“). Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des
    Eigentums der Lines & Dots GmbH erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er Lines &
    Dots GmbH mit Abschluss des Vertrages, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung
    des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den
    betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zuerfüllen.
    Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts muss der Kunde die Produkte so behandeln, dass sie
    als Eigentum von Lines & Dots GmbH identifiziert werden können. Der Kunde wird die Produkte auf
    seine Kosten instandhalten und muss sie nach der Lieferung auf eigene Kosten gegen sämtliche
    handelsübliche Risiken versichern lassen.
    Wenn der Kunde es unterlässt, fristgerecht an Lines & Dots GmbH zu zahlen, behält Lines & Dots
    GmbH sich das Recht vor auf unverzügliche Rückforderung aller gelieferten Produkte. Der Kunde
    gewährt Lines & Dots GmbH und den Mitarbeitern, den Vertretern und den Zulieferern von Lines &
    Dots GmbH das unwiderrufliche Recht, alle Räumlichkeiten, in denen sich die Produkte befinden,
    ohne Vorankündigung zu diesem Zweck zu betreten.
    Wird ein Produkt vom Kunden verkauft, bevor der Kunde es ganz bezahlt hat, muss der Kunde den
    Verkaufserlös für Lines & Dots GmbH einbehalten. Der Eigentumsvorbehalt von Lines & Dots GmbH
    gegenüber dem Kunden geht durch den Weiterverkauf nicht unter. Der Kunde tritt Lines & Dots GmbH
    hiermit den Kaufpreisanspruch aus einem Weiterverkauf an Dritte ab und verpflichtet sich, den Dritten
    vor dieser Zession umgehend zu verständigen.
    Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Kunden erwirbt
    Lines & Dots GmbH Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswerts der Ware
    von Lines & Dots GmbH zu demjenigen der vom Kunden benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der
    Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht.
    Wird das Produkt mit einer Hauptsache des Kunden oder Dritter verbunden oder vermischt, so
    überträgt der Kunde darüber hinaus hiermit seine Rechte an der neuen Sache an Lines & Dots GmbH.
    Verbindet oder vermischt der Kunde das Produkt entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er
    hiermit schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten an Lines & Dots GmbH ab.
    Der Kunde ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten
    Geschäftsbetriebs weiterzuveräussern, jedoch nur im Rahmen eines angemessenen Preises, der
    nicht überteuert sein darf. Veräussert der Kunde seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im
    Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinen Kunden
    einen Eigentumsvorbehalt zugunsten von Lines & Dots GmbH entsprechend diesen Bedingungen zu
    vereinbaren. Der Kunde tritt hiermit seine Forderungen aus dieser Weiterveräusserung sowie die
    Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an Lines & Dots GmbH ab. Er ist auf
    Verlangen von Lines & Dots GmbH verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekannt zu geben und
    Lines & Dots GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen
    Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
    Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung nur
    ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten gegenüber Lines & Dots GmbH ordnungsgemäss
    erfüllt.
    Übersteigt der Wert der Lines & Dots GmbH überlassenen Sicherheiten die Forderungen von Lines &
    Dots GmbH, so ist Lines & Dots GmbH auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten
    nach Wahl vom Lines & Dots GmbH verpflichtet.

  6. Prüfung und Ab-/Annahme
    Bei Erhalt der Produkte und/oder Erbringung der Leistung untersucht der Kunde die
    Produkte/Leistungen auf Mängel.
    Der Kunde teilt Lines & Dots GmbH unverzüglich schriftlich sämtliche Mängel mit, jedoch spätestens
    binnen acht (8) Stunden ab Erhalt der Produkte/Erbringung der Leistungen, bzw. – bei verborgenen
    Mängeln – sofort nach deren Entdeckung. Andernfalls gelten die Produkte oder Leistungen als vom
    Kunden genehmigt und abgenommen. Bei nicht fristgerechter Mitteilung von Mängeln verliert der
    Kunde alle Rechte auf Gewährleistung, Schadenersatz und Vertragsanfechtung wegen
    Mangelhaftigkeit des Leistungsgegenstandes.
    Rechtzeitige Mängelanzeigen befreien den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Bezahlung und
    Annahme aller Produkte und/oder Leistungen, die er bestellt hat.

  7. Gewährleistung und Haftung für Mängel
    Lines & Dots GmbH übernimmt hiermit ausdrücklich keine Gewähr und Haftung für Mängel an
    sämtlichen Produkten. Insbesondere weist Lines & Dots GmbH hiermit darauf hin, dass jegliche sterile
    Produkte nicht in einem sterilen Umfeld angewendet werden dürfen. Jeder Mangel ist Lines & Dots
    GmbH gemäss Ziff. 7 rechtzeitig anzuzeigen. Die Gewährleistungspflicht von Lines & Dots GmbH gilt
    insbesondere nicht für Mängel an den gelieferten Produkten, die zurückzuführen sind auf (i) nicht
    genehmigte, ungeeignete oder unsachgemässe Anwendung der Produkte durch den Kunden oder
    Dritte oder (ii) auf Fahrlässigkeit im Anwendungsbereich der Produkte durch den Kunden oder Dritte
    oder (iii) andere Gründe ausserhalb des Einflussbereichs von Lines & Dots GmbH. Im
    Gewährleistungsfall darf Lines & Dots GmbH im eigenen Ermessen die Produkte oder Leistungen
    oder einen Teil derselben ersetzen, reparieren oder neu liefern. Alle weitergehenden Ansprüche des
    Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche aller Art ausgeschlossen.
    Retoursendungen an Lines & Dots GmbH im Rahmen eines Gewährleistung Falles können
    ausschliesslich nach der schriftlichen Genehmigung und nach dem Erhalt der einschlägigen
    Anweisungen von Lines & Dots GmbH vorgenommen werden. Die Versandkosten werden vom
    Kunden bezahlt. Die Retoursendungen gehen immer auf Gefahr und Kosten des Kunden.

  8. Generelle(r) Haftungausschluss und- begrenzung
    Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden,
    gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend
    geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz,
    Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall
    bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
    entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen,
    entgangener Gewinn, sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser
    Haftungsausschluss gilt nicht, soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.

  9. Höhere Gewalt
    Unvorhersehbare Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfälle durch Lieferanten
    von Lines & Dots GmbH, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen,
    Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen
    und alle Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung Lines
    & Dots GmbH von der Verpflichtung zur Lieferung.
    Wird dadurch die Lieferung der Ware um mehr als neunzig (90) Tage verzögert, so ist jede Partei
    berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferungsstörung betroffenen Menge vom Vertrag
    zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche der Parteien werden ausdrücklich ausgeschlossen.

  10. Verpackungsmaterial
    Lines & Dots GmbH nimmt kein Verpackungs- und Beförderungsmaterial zurück.
    Der Kunde hat das Verpackungsmaterial auf eigene Kosten zu entsorgen. Das Verpackungsmaterial
    kann fremdsprachig sein.

  11. Kündigung
    Der Kaufvertrag kann einseitig durch den Lines & Dots GmbH gekündigt werden.

  12. Verschiedenes
    Die vorliegenden Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des jeweiligen Vertrages
    zwischen Lines & Dots GmbH und dem Kunden.
    Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen der schriftlichen Annahme seitens
    Lines & Dots GmbH
    Sollte Lines & Dots GmbH ihre vertraglichen Rechte nicht wahrnehmen oder durchsetzen, gilt dies
    nicht als Verzicht auf diese Rechte und Lines & Dots GmbH kann diese Rechte jederzeit später
    durchsetzen oder ausüben.
    Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder
    undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit dieser Bedingungen und die
    Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    Der Kunde darf ohne die schriftliche Zustimmung von Lines & Dots GmbH weder den Vertrag noch
    Rechte und Pflichten daraus abtreten.

  13. Einhaltung von Exportkontrollbestimmungen
    Die Vertragserfüllung durch die Lines & Dots GmbH steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung
    keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des
    Aussenwirtschaftsrechts, insbesondere Exportkontrollbestimmungen, sowie keine Embargos oder
    sonstige Sanktionen entgegenstehen.
    Der Kunde hat bei Weitergabe/beim Weiterverkauf der von der Lines & Dots GmbH gelieferten
    Produkte an Dritte im In- und Ausland die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und
    internationalen (Re-)Exportkontrollrechts einzuhalten. In jedem Fall hat er dabei die (Re-)
    Exportkontrollvorschriften der Schweiz, der Europäischen Union sowie der Vereinigten Staaten von
    Amerika einzuhalten.
    Sofern für Exportkontrollprüfungen erforderlich, wird der Kunde der Lines & Dots GmbH nach
    Aufforderung unverzüglich alle Informationen über Endempfänger, Endverbleib und
    Verwendungszweck der von der Lines & Dots GmbH gelieferten Produkte sowie diesbezügliche
    Exportkontrollbeschränkungen übermitteln.
    Der Kunde stellt die Lines & Dots GmbH von allen Ansprüchen, die von Behörden oder sonstigen
    Dritten gegenüber der Lines & Dots GmbH wegen der Nichtbeachtung vorstehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Kunden geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und
    verpflichtet sich zum Ersatz aller der Lines & Dots GmbH in diesem Zusammenhang entstehenden
    Schäden und Aufwendungen, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

  14. Geltendes Recht/Gerichtsstand
    Auf alle Verträge und diese Bedingungen ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar, unter
    Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Konvention der Vereinten Nationen über
    Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) vom 11. April 1980.
    Für sämtliche Streitigkeiten aus den Verträgen und/oder diesen Bedingungen sind ausschliesslich der
    Gerichte in Zürich zuständig.
    Bei Widersprüchen dieser deutschen Version zur englischen Version dieser Bedingungen hat die
    deutsche Version Vorrang.
    Baar, 1. März 2020